Selbstzahler*innen
Investieren Sie in Ihre psychische Gesundheit
Auf den ersten Blick erscheint es verständlich und entlastend, wenn die Kosten für psychotherapeutische Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden. Eine Kostenübernahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden: In der Regel muss eine psychische Erkrankung nach ICD-10 diagnostiziert werden, damit eine Behandlung als Kassenleistung gilt. Diese Form der Abrechnung hat zur Folge, dass die Diagnose bei der Krankenversicherung dokumentiert wird. Eine solche Erfassung kann – unabhängig vom individuellen Schweregrad oder Verlauf – langfristige Auswirkungen haben. So kann es beispielsweise den Wechsel in eine private Krankenversicherung erschweren oder zu höheren Beiträgen führen. Auch der Abschluss bestimmter Versicherungen, etwa einer Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder Risikolebensversicherung, kann durch eine dokumentierte psychische Vorerkrankung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Ebenso können sich bei bestimmten beruflichen Laufbahnen, etwa im Beamtenverhältnis, Nachteile ergeben.
Vor diesem Hintergrund entscheiden sich manche Menschen bewusst dafür, psychotherapeutische Unterstützung auf Selbstzahler*innenbasis in Anspruch zu nehmen. Dies ermöglicht eine Behandlung ohne formale Diagnosestellung gegenüber der Krankenkasse und mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit.
Zu Beginn der Zusammenarbeit informiere ich Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten, sodass Sie eine gut informierte und für sich stimmige Entscheidung treffen können.