Private Krankenversicherung & Beihilfe
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktiker*innengesetz, sofern dies im jeweiligen Tarif vorgesehen ist. Die Höhe der Erstattung kann dabei – abhängig vom Vertrag – vollständig, anteilig oder bis zu einem festgelegten Jahresbetrag erfolgen.
Ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie übernommen werden, sollte vor Beginn der Therapie individuell mit der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle geklärt werden.
Das Honorar wird von Ihnen nach Erhalt der Rechnung direkt an mich gezahlt. Als Heilpraktikerin ist mir eine direkte Abrechnung mit den Krankenkassen nicht möglich. Die Rechnung können Sie anschließend zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und – sofern beihilfeberechtigt – zusätzlich bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einreichen.