Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel ausschließlich ärztliche oder ärztlich veranlasste psychotherapeutische Leistungen. Behandlungen durch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie werden grundsätzlich nicht erstattet, es sei denn, es besteht eine entsprechende Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. Umfang und Höhe der Erstattung richten sich dabei nach dem jeweiligen Tarif und können vollständig, anteilig oder bis zu einem jährlichen Höchstbetrag erfolgen.
Kostenerstattungsverfahren der GKV (§ 13 Abs. 3 SGB V)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung außerhalb der regulären Versorgung übernehmen. Grundlage hierfür ist § 13 Abs. 3 SGB V. Demnach können Kosten erstattet werden, wenn eine medizinisch notwendige Leistung von der Krankenkasse nicht rechtzeitig erbracht oder zu Unrecht abgelehnt wurde und die Behandlung selbst beschafft werden musste.
In der Praxis zeigt sich, dass die Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei ärztlichen oder approbierten psychologischen Psychotherapeut*innen häufig mehrere Monate betragen. Behandlungen bei Heilpraktiker*innen für Psychotherapie ermöglichen in vielen Fällen einen früheren Therapiebeginn. Ob eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, muss jedoch immer im Einzelfall vorab mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.